Rundwanderung von Menz nach Neuglobsow zum Stechlinsee

 

Liebe Wanderfrauen,

am Sonntag, den 8. September möchte ich euch zur nächsten Sommerwanderung            
in Brandenburg einladen. Es ist eine sehr schöne Rundwanderung im Ruppiner Seenland von Menz zum Großen Stechlinsee und zurück.

Dies ist eine noch recht neue, wunderbare Sommerwanderung, die ich euch am Sonntag erst zum 2. Mal anbiete. Ich freue mich sehr, sie euch vorstellen zu können und möchte euch herzlich einladen mitzuwandern.

Diese Wanderung führt uns abwechslungsreich vom hübschen Dorf Menz aus erst am Roofensee entlang, dann durch schönen Wald zum Großen Stechlinsee.
Dort machen wir eine Picknick- und Badepause und freuen uns an dem wunderschön klaren See.

Weiter folgen wir dem Ufer des traumhaften Sees bis wir Neuglobsow erreichen.
Dort kehren wir gemütlich ein.

Nach der Pause wandern wir dann gut gestärkt weiter durch den Wald zurück Richtung Roofensee und genießen den schönen Uferweg (an anderer Stelle als auf dem Hinweg) bis wir wieder zurück in Menz ankommen.

Die Wanderung ist ca. 18,2 km lang.             

AnreiseRE 5 - Richtung Rostock                                                                   
ab Berlin  Südkreuz                       8:36 Uhr        (wahrscheinlich Gleis 4)   
               Potsdamer Platz             8:41 Uhr       (wahrscheinlich Gleis 3)  
               Hauptbahnhof (tief)      8:46 Uhr        (wahrscheinlich Gleis 6)        
               Gesundbrunnen             8:55 Uhr        (wahrscheinlich Gleis 8)         
               Oranienburg                  9:16 Uhr        (wahrscheinlich Gleis 24)       
Rückfahrt vorauss. ab Menz 16:37 Uhr (Ankunft in Berlin Gesundbrunnen 18:03 Uhr, Südkreuz 18:24 Uhr)
 

Treffpunkt:
Bahnhof Südkreuz: 8:20 Uhr  oben an der Rolltreppe zu Gleis 4 oder im Zug, falls ihr an einem der anderen Bahnhöfe zusteigt. Der Treffpunkt ist im 2. Wagen. Bitte schreibt mir, an welchem Bahnhof ihr zusteigt.

Fahrkarten!!
Bitte schreibt mir unbedingt, ob ihr das 49,- Euro-Ticket (Deutschlandticket)
für den Regionalverkehr habt, also keine Fahrkarte braucht                       
oder
ob ihr eine Fahrkarte braucht

Für diejenigen, die keine Fahrkarte haben, also wie bisher eine Fahrkarte brauchen:

Wir fahren mit Brandenburgtickets. Die Fahrtkosten werden wir unter den beteiligten Teilnehmerinnen teilen  (d.h. 33,- Euro für max. 5 Personen, bzw. bei einer für das Ticket ungünstigen Personenzahl erhöht sich der anteilige Preis entsprechend).              
Bitte schreibt mir auch, wenn eine von euch eine Berliner AB-/ ABC-Monatskarte hat und/oder eine Bahncard hat und bringt diese bitte mit. Das ist wichtig für die Planung, falls es mit den Brandenburgtickets schlecht aufgeht.        

Teilnahmegebühr: 18,- Euro 
Gruppengröße:      max. 20 Teilnehmerinnen
          

Bitte meldet Euch bis spätestens Samstag, den 7. September, 20 Uhr verbindlich * an, wenn ihr mitkommen möchtet.
Nach der Anmeldung bekommt ihr eine Anmeldebestätigung.**          

Herzliche Grüße. Ich freue mich auf euch!
Claudia 
- Marmotte Wanderreisen-  

Bitte nicht vergessen:
feste Schuhe (keine Barfußschuhe, keine Sandalen), Sonnenschutz, Regenschutz, Insektenschutz!, evtl. Ersatzsocken,
Sitzunterlage fürs Picknick, Proviant für Picknick, ausreichend Getränke (mind. 1 Liter) , ,evtl. Handtuch/Badesachen. 

*  mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr fällig. Kann der Platz im Falle einer Absage an eine andere Teilnehmerin weitergegeben werden, entfällt die Gebühr selbstverständlich. 

** Hinweis: Mit der Anmeldung nimmt die Teilnehmerin zur Kenntnis und stimmt gleichzeitig zu, dass sie über die Veranstalterin Marmotte Wanderreisen, Claudia Hoffmann nicht unfallversichert ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmerin.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden (sowohl materieller als auch immaterieller Art) aufgrund von Unfällen, sonstigen Schadensereignissen oder Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen der Wanderung ergeben, sofern diese nicht auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen der Wanderleiterin zurückzuführen sind.